bello ade

in Park und See

Positionen

Grundlage unserer Überlegungen sind Regelungen in anderen Städten im In- und Ausland.

Die Hundesteuer soll einer übermäßigen Ausdehnung der Hundehaltungen in der Stadt entgegenwirken. Die Zahl der Hunde steigt, Steuerkontrollen aber finden nicht statt.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes plädieren wir dafür,  dass das Land Berufung einlegt

Auch nach den Beratungen im Rechtsausschuss erscheint uns der Entwurf noch inkonsistent und verbesserungsbedürftig. Wir dokumentieren unsere Stellungnahme, die wir den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zugeschickt haben.

Ein Hundehalter klagt darauf, dass er seinen Hund – angeleint an einer 2 Meter kurzen Leine – auf den Uferwegen spazieren führen darf. Dabei dürfte der Hund wenige Meter entfernt ohne Leine laufen.

Unser offener Brief an die Abgeordneten der BVV, des Landtages und die beteiligten Verwaltungen. Vgl. auch Der Tagesspiegel.

Das Urteil mag verwaltungsrechtlich korrekt sein, wenn aber Hunde auf den Wegen mitgeführt werden dürfen, werden sie auch die Badestellen betreten.

Wir befassen uns mit dem Senatsentwurf vom Juni 2015 und stellen unsere Forderungen vor.