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in Park und See

Über die Notwendigkeit des Hunde-Schwemmens …

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Bezirksamt und Landesforstamt haben für die Sommermonate die Mitnahme von Hunden auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke untersagt. Die „Berliner Schnauzen“ opponieren und fordern Hundehalter/innen dazu auf, Widerspruch einzulegen. Sie argumentieren, dass das Tränken und „Schwemmen“ von Tieren nach § 25 des Berliner Wassergesetzes erlaubt sei. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dagegen meint, der Begriff des Schwemmens erschiene heute „zumindest in urbanen Räumen wie Berlin als veraltet und nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechend“.

Hundeschwemmen

Hundeschwemmen am Schlachtensee

In der Tat, die Erlaubnis zum Tränken und Schwemmen stammt aus Zeiten, als Tiere noch zu Markte getrieben wurden und zwischendurch getränkt und gewaschen werden mussten. Heute werden sie mit LKWs angefahren und das nötige Wasser kommt aus dem Wasserhahn. Vor allem: In Berlin gibt es doch gar keinen Viehmarkt mehr! Warum also sollten Tiere in den Berliner Seen weiterhin getränkt und geschwemmt werden dürfen? Wir haben nach Informationen gesucht und wurden fündig!

Schwemmen hilft gegen Läuse

J.E. v. Rennbrand schrieb 1825: „Ueberhaupt ist wider Flöhe, Läuse und anderes Ungeziefer dienlich, die Hunde im Wasser zu schwemmen, alsdann wilde Kresse, wilden Majoran, Roßmarin, Raute und Salz untereinander im Wasser zu kochen (…) und hernach die Hunde mit solcher Brühe, folglich nach dem Bade zu reiben“.

Schwemmen hilft gegen Tollwut

Dr. F. C. K. Krügelstein schrieb 1826: „Ein sehr gewöhnliches und altes Mittel zur Verhüthung der Wuth bei gebissenen Hunden und zur Heilung der ausbrechenden ist das Schwemmen des Hundes im Fließwasser, in welchem man den Hund so lange schwimmen läßt, bis er matt wird. Schon der Wundertäther Apollinus von Tyana heilte seinen wasserscheuen Hund dadurch, dass er ihn durch den Bach Eydnus schwimmen ließ, und es heißt dort: denn das Wasser ist ein Heilmittel gegen die Wuth, wenn der wüthende es zu unternehmen wagt. Auch bei uns ist es noch gebräuchlich und das gewöhnliche Mittel der Jäger, um gebissene Hunde zu schützen. Thomas Batholin versichert, mehrmals gesehen zu haben, dass Pferde, welche von Hundsbissen wütend worden waren, durch das Schwimmen wären geheilt worden.

Die Kraft dieses Mittels kann nicht in dem Auswaschen der Wunde und dem Abspülen des Giftes, sondern in der Anstrengung der Muskeln, die bis zur Ermattung fortgesetzt werden muß, als ein Gegenreiz gegen die krankhafte Nerven-Affektion liegen.“

Müssen wir aus der Forderung der „Berliner Schnauzen“ schließen, dass deren Hunde tollwütig und verlaust sind? Als weiteres Argument tragen die „Schnauzen“ vor, dass das Hundeverbot gegen geltende Tierschutzbestimmungen verstoße, „da insbesondere Hunde in den Sommermonaten in dem Waldgebiet weder trinken noch sich abkühlen können“.

Doch Vorsicht!

Aus dem Regensburger Wochenblatt 1842: „Die Hunde, namentlich Jagd- und Gewerbs-Hunde, dürfen nicht über ihre Kräfte angestrengt werden. Besonders schädlich ist die Einwirkung von Sonnenhitze und starker Kälte auf lange dauernden Reisen. Höchst nachteilig ist aber das Schwemmen und Tränken der Hunde nach langer Dauer erhitzender Anstrengung, und soll nur nach wieder eingetretener Ruhe und Abkühlung gestattet werden.

Der Hund soll nie lange Zeit Hunger und Durst leiden (…) und es ist besonders auch dafür zu sorgen, daß der Hund zu jeder Zeit frisches reines Wasser zur Tränkung habe, damit er nicht genöthigt ist, faules und verdorbenes Wasser aus Kloaken und Pfützen gc. zu saufen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei großer Hitze und bei Gefrierkälte auf das Tränkwasser der Thiere zu verwenden.“

Weil die „Berliner Schnauzen“ ihre Hunde auch bei Sommerhitze „über ihre Kräfte“ anstrengen wollen, sollen diese im Badesee trinken dürfen? Wer seinen Hund liebt, nimmt im Zweifel eine Wasserflasche mit. Eltern lassen ihre Kinder schließlich auch nicht aus einem See trinken.

Literatur:

Dr. Franz Christian Karl Krügelstein: Die Geschichte der Hundswuth und der Wasserscheu und deren Behandlung. Gotha 1826, S. 174.

Regensburger Wochenblatt, 9.8.1842, S. 5.

J.E. v. Rennbrand: Der geschickte und erfahrene Jäger. Linz 1825, S. 96.

 

7.5.2016