{"id":532,"date":"2016-05-27T10:39:03","date_gmt":"2016-05-27T10:39:03","guid":{"rendered":"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/?page_id=532"},"modified":"2016-05-27T17:30:20","modified_gmt":"2016-05-27T17:30:20","slug":"stellungnahme-hundegesetz_2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/stellungnahme-hundegesetz_2\/","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Entwurf des neuen Berliner Hundegesetzes  \u2013 in der vom Rechtsausschuss am 18.5.2016 verabschiedeten Fassung \u2013"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: right;\"><a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/Stellungnahme_HundeG_2_1.pdf\">PDF-Version<\/a><\/h3>\n<h2>Zusammenfassung<\/h2>\n<ul>\n<li>Anleinpflicht: Die Ausnahmen sind so weit gefasst, dass es faktisch keine Anleinpflicht gibt.<\/li>\n<li>Hundef\u00fchrerschein: Die diesbez\u00fcglichen Ausnahmen bewirken, dass die Regelung erst in 14 Jahren wirksam wird.<\/li>\n<li>Das Recht der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, Hunde-Mitnahmeverbote auszusprechen, wird unn\u00f6tigerweise auf Erholungsgebiete eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Die Bestimmung zum Mitnahmeverbot lediglich auf gekennzeichneten Liegewiesen widerspricht dem Gr\u00fcnanlagengesetz.<\/li>\n<li>Dogwalker\/innen d\u00fcrfen eine unbegrenzte Zahl an Hunden mitf\u00fchren, und somit weit mehr, als sie in einer Gefahrensituation festhalten k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die Umsetzung des Gesetzes ist nicht gew\u00e4hrleistet, da die Ordnungs\u00e4mter in den Bezirken unzureichend mit Personal ausgestattet sind und das vorhandene Personal zudem nicht hinreichend geschult ist.<\/li>\n<li>U.a. fehlt die Registrierung der DNA, da nur eine solche die\u00a0 konfliktfreie, gerichtsfeste Identifizierung von Verursacher\/innen von Hundeattacken und liegen gelassenem Kot erm\u00f6glicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Erl\u00e4uterungen zu den Einzelnen Punkten<\/h2>\n<h3>Anleinpflicht<\/h3>\n<p>Neben dem Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit ist der Zweck des Gesetzes (\u00a7\u00a01): \u201eein vertr\u00e4gliches Zusammenleben von Menschen und Hunden unter den besonderen Bedingungen einer Gro\u00dfstadt sicherzustellen\u201c. Das <a href=\"http:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/17\/Haupt\/vorgang\/h17-1902.A-v.pdf\">Gesetz <\/a>verbessert die gegenw\u00e4rtige Situation nicht: Kein Gang zur U-Bahn, ohne dass sich einem unangeleinte Hunde in den Weg stellen, keine Benutzung \u00f6ffentlicher Radwege, ohne Gefahr, dass einem ein unangeleinter Hund vors Rad l\u00e4uft. <strong>Wir regen an, die vorgesehenen Ausnahmen von der Anleinpflicht zu streichen und Ausnahmen lediglich f\u00fcr Blindenhunde, Therapiehunde und Diensthunde vorzusehen.<\/strong> Angesichts der bereits bestehenden und mit wachsender Bev\u00f6lkerungszahl noch zunehmenden Konkurrenz um den \u00f6ffentlichen Bewegungsraum zwischen Hunden und Menschen sollte Menschen Vorrang einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p><strong>Die Summe der Ausnahmen bedeutet, dass es faktisch keine Anleinpflicht gibt.<\/strong> Der Gesetzentwurf sieht folgende Ausnahmen vor:<\/p>\n<ol>\n<li>f\u00fcr Bestandshunde<\/li>\n<li>f\u00fcr Hunde, deren Eigent\u00fcmer\/innen(!) einen Hundef\u00fchrerschein haben.<\/li>\n<li>f\u00fcr Hunde mit einer Widerristh\u00f6he (Schulterh\u00f6he) von maximal 30 cm.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zu 1: Dass nur Hunde, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geboren wurden, angeleint werden m\u00fcssen und \u00e4ltere nicht, entbehrt jeglicher Logik und wird vermutlich auch nicht gerichtsfest sein. Zudem ist diese Regelung unkontrollierbar, denn erst in gut 14 Jahren wird es keine Bestandshunde mehr geben.<\/p>\n<p>Zu 2: Auch diese Ausnahme ist unlogisch. Weil \u201eOmi\u201c einen Hundef\u00fchrerschein hat, d\u00fcrfen die Enkel ihren Hund unangeleint spazieren f\u00fchren? Eine solche Regelung tr\u00e4gt weder zur \u00f6ffentlichen Sicherheit noch zum vertr\u00e4glichen Zusammenleben von Hundehaltern\/innen und Nicht-Hundehaltern\/innen bei.<\/p>\n<p>Zu 3: Frau Dr. Plange, Amtstier\u00e4rztin in Spandau, f\u00fchrte in der Anh\u00f6rung des Rechtsausschusses am 18.12.2015 aus: \u201eMan muss deutlich unterscheiden zwischen der Aggressivit\u00e4t, die die Hunde im famili\u00e4ren Bereich austragen, wo sie dann mal knurren oder schnappen und dem Beuteverhalten, das ein ganz anderes ist und tats\u00e4chlich dazu f\u00fchrt, dass Menschen t\u00f6dlich verletzt werden. Das ist ein v\u00f6llig anderes Verhalten und trifft f\u00fcr alle Hundearten zu.\u201c Hunde unter 30\u00a0cm sind nicht vertr\u00e4glicher und haben kein geringeres Beuteverhalten als gr\u00f6\u00dfere.<\/p>\n<h3>Hundef\u00fchrerschein<\/h3>\n<p>Die Pflicht zum Hundef\u00fchrerschein wird von uns begr\u00fc\u00dft. Wie oben bereits erw\u00e4hnt, reicht es unseres Erachtens aber nicht aus, wenn lediglich die Eigent\u00fcmer\/innen des Hundes einen F\u00fchrerschein besitzen m\u00fcssen. Nun ist es sicherlich ein logistisches Problem ca. 185.000 Menschen (103.000 angemeldete Hunde X 1,8 Personen pro Haushalt) eine Pr\u00fcfung abzunehmen. Der Hundef\u00fchrerschein hat (wie im Gesetzentwurf ausgef\u00fchrt) drei Bestandteile: Sachkunde, Rechtskunde und praktische Pr\u00fcfung. <strong>Anregen m\u00f6chten wir, dass alle, die einen Hund im \u00f6ffentlichen Raum ausf\u00fchren, einen \u201ekleinen\u201c Hundef\u00fchrerschein mit Nachweis der Sach- und Rechtskunde besitzen m\u00fcssen. Nur die Eigent\u00fcmer\/innen m\u00fcssten zus\u00e4tzlich eine praktische Pr\u00fcfung absolvieren (\u201egro\u00dfer\u201c Hundef\u00fchrerschein). <\/strong>Die Sach- und Rechtskunde wird im Allgemeinen durch (maschinell auswertbare) Multiple-Choice-Aufga\u00adben gepr\u00fcft und es w\u00e4re kein Problem, derartige Pr\u00fcfungen bspw. abends oder in den Semesterferien in dann leer stehenden gro\u00dfen H\u00f6rs\u00e4len der Berliner Hochschulen durchzuf\u00fchren. Die \u00dcbergangsfrist, bis alle Hunde-Ausf\u00fchrer\/innen diese Pr\u00fcfung absolviert haben m\u00fcssen, k\u00f6nnte daher relativ kurz bemessen sein. Die Kosten f\u00fcr diese Pr\u00fcfungsteile belaufen sich lt. Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz auf 15 bis 20 Euro. Auch die Frist, in der alle Eigent\u00fcmer\/innen den \u201egro\u00dfen\u201c F\u00fchrerschein absolviert haben m\u00fcssen, sollte deutlich k\u00fcrzer als 14 Jahre sein.<\/p>\n<p>Die Lebenswirklichkeit lehrt, dass l\u00e4ngst nicht alle Hundehalter\/innen \u00fcber die notwendige Sach- und Rechtskunde verf\u00fcgen und viele auch nicht mit ihren Hunden umgehen k\u00f6nnen. <strong>Wir pl\u00e4dieren daher daf\u00fcr, die Bestimmung ersatzlos zu streichen, wonach allen Hundehaltern\/innen, die in den letzten 6 Jahren 3 Jahre einen Hund hatten, der Hundef\u00fchrerschein ohne jegliche Pr\u00fcfung ausgestellt wird.<\/strong> Auch f\u00fcr diese Gruppe ist zeitnah zumindest der Nachweis der Sach- und Rechtskunde vorzusehen.<\/p>\n<h3>Recht der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, Hundemitnahmeverbote f\u00fcr bestimmte Gebiete auszuweisen<\/h3>\n<p>Diese Neuregelung wird von uns ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Ebenso begr\u00fc\u00dfen wir, dass die Einrichtung von Hundeauslaufgebieten nunmehr den Bezirken \u00fcbertragen wird. Wir bitten jedoch zu \u00fcberlegen, ob die Einschr\u00e4nkung der Mitnahmeverbote auf \u201eErholungsgebiete\u201c sinnvoll ist. Es gibt auch andere Gebiete, bspw. in unmittelbarer N\u00e4he von Krankenh\u00e4usern, Pflegeheimen, Schulen etc. wo \u00fcberm\u00e4\u00dfiges Hundegebell stark st\u00f6rt. Auch Pl\u00e4tze, wo Kinder spielen, sollten hundefrei sein. <strong>Wir regen daher an, die Einschr\u00e4nkung auf Erholungsgebiete zu streichen.<\/strong><\/p>\n<h3>Anpassung an das Gr\u00fcnanlagengesetz<\/h3>\n<p>Gegenw\u00e4rtig gibt es im Hundegesetz und im Gr\u00fcnanlagengesetz widerspr\u00fcchliche Bestimmungen, die auch im Entwurf des neuen Hundegesetzes nicht aufgehoben werden: Das Gr\u00fcnanlagengesetz besagt, dass Hunde nicht auf \u201eLiegewiesen\u201c mitgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen; im Hundegesetz ist das Verbot dagegen auf \u201eLiegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind\u201c, beschr\u00e4nkt. In Berlin aber gibt es kaum gekennzeichnete Liegewiesen und die B\u00fcrger\/innen lagern sowieso \u00fcberall. <strong>Wir regen an, die Bestimmung des Gr\u00fcnanlagengesetzes zu \u00fcbernehmen.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_533\" style=\"width: 751px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/viele_hunde_J\u00fcrgen-e1464345355901.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-533\" class=\"wp-image-533 size-full\" src=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/viele_hunde_J\u00fcrgen-e1464345355901.jpg\" alt=\"In gesch\u00fctzten Gr\u00fcnanlagen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen (Gr\u00fcnanlG \u00a7 6,)\" width=\"741\" height=\"604\" srcset=\"https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/viele_hunde_J\u00fcrgen-e1464345355901.jpg 741w, https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/viele_hunde_J\u00fcrgen-e1464345355901-300x245.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 741px) 100vw, 741px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-533\" class=\"wp-caption-text\">In gesch\u00fctzten Gr\u00fcnanlagen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen (Gr\u00fcnanlG, \u00a7 6)<\/p><\/div>\n<h3>Dogwalker\/innen<\/h3>\n<p>Wir begr\u00fc\u00dfen, dass Dogwalker\/innen zuk\u00fcnftig vertiefte Kenntnisse im Sinne des \u00a7\u00a010 (\u201eSachverst\u00e4ndige Personen\u201c) vorweisen m\u00fcssen. Auch ist zu begr\u00fc\u00dfen, dass ihnen die Erlaubnis fremde Hunde zu betreuen entzogen werden kann, wenn \u201eTatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die sachverst\u00e4ndige Person nicht oder nicht mehr \u00fcber die erforderliche pers\u00f6nliche Zuverl\u00e4ssigkeit verf\u00fcgt\u201c. Damit w\u00fcrden Dogwalker\/innen ihre Lizenz verlieren k\u00f6nnen, wenn sie \u2013 wie gegenw\u00e4rtig h\u00e4ufig zu beobachten \u2013 die Hunde in Parks und sogar in Naturschutzgebieten unangeleint laufen lassen. <strong>Es fehlt jedoch eine Beschr\u00e4nkung der Zahl der mitgef\u00fchrten Hunde. Hunde k\u00f6nnen das Doppelte ihres K\u00f6rpergewichts ziehen. Die Sachkunde allein gew\u00e4hrleistet nicht, dass Dogwalker\/innen die Hunde in Gefahrensituationen festhalten k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n<h3>Gew\u00e4hrleistung des Gesetzesvollzuges<\/h3>\n<p>Bereits das bestehende Hundegesetz wird nicht umgesetzt, da es den Ordnungs\u00e4mtern an Personal mangelt. F\u00e4lschlicherweise wird h\u00e4ufig davon ausgegangen, dass die Bezirke jeweils zwei zus\u00e4tzliche Stellen zugewiesen bekommen. Diese jedoch sind nicht f\u00fcr die Kontrolle vorgesehen, sondern \u201ef\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Sachkundebescheinigungen, Ausnahmeregelungen von der besonderen Leinenpflicht f\u00fcr Listenhunde und Genehmigungen f\u00fcr gewerbliche Hundeausf\u00fchrdienste\u201c (<a href=\"https:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;cad=rja&amp;uact=8&amp;ved=0ahUKEwj4_6fBg_PMAhWhNpoKHXGcCgoQFggmMAA&amp;url=http:\/\/www.parlament-berlin.de\/ados\/17\/IIIPlen\/vorgang\/d17-2338.pdf&amp;usg=AFQjCNHry286u_i13eC2a8UgnUJzVZlhhA\">Gesetzentwurf<\/a>, Begr\u00fcndung F\u00a01, S.\u00a04). <strong>Wir regen an, die Ordnungs\u00e4mter mit zus\u00e4tzlichem, speziell f\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung des Hundegesetzes beauftragten und im Umgang mit Hunden geschulten Mitarbeiter\/innen auszustatten.<\/strong> Eine spezielle Schulung ist nicht zuletzt wegen der Sicherheit der Mitarbeiter\/innen notwendig. Auch sollten diese Mitarbeiter\/innen in Zivilkleidung t\u00e4tig werden d\u00fcrfen, da sie sonst von ferne als Ordnungsamtskr\u00e4fte erkennbar sind und die Hundehalter\/innen illegal freilaufende Hunde (z.B. in den Parks) \u201erechtzeitig\u201c anleinen k\u00f6nnen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Rat der B\u00fcrgermeister den Gesetzentwurf abgelehnt hat: \u201eEine Umsetzung ist den Bezirken &#8211; trotz zugestandener minimaler Personalaufstockung \u2013 aufgrund unzureichender Sachmittel- und Personalausstattung nicht m\u00f6glich\u201c (ebd., S. 7).<\/p>\n<h3>DNA<\/h3>\n<p><strong>Wir pl\u00e4dieren daf\u00fcr, die DNA im Hunderegister mit zu erfassen.<\/strong> Wie Erfahrungen privater Wohnungsbaugesellschaften und der Stadtverwaltung Neapels zeigen, wird Hundekot seltener liegen gelassen, wenn den Verursacher\/innen die Identifizierung droht. Eine solche Identifizierung w\u00e4re einfach zu handhaben, m\u00fcsste doch nur mit einem Wattest\u00e4bchen eine Kotprobe aufgenommen werden. Auch Hunde, die Menschen angreifen, k\u00f6nnten so identifiziert werden, ohne dass die Angegriffenen sich vor Ort mit dem Halter bzw. der Halterin des aggressiven Hundes auseinandersetzen m\u00fcssen. Gleiches gilt, wenn Hunde von anderen Hunden angegriffen werden oder Wild gerissen wird. Bisher k\u00f6nnen bei solchen Vorf\u00e4llen die Verursacher\/innen h\u00e4ufig nicht belangt werden, weil sie sich vom Unfallort entfernen, ohne Namen und Adresse zu hinterlassen. Liegt die DNA vor, k\u00f6nnten zudem Ma\u00dfnahmen eingeleitet werden, um der Gefahr, die von diesen Hunden ausgeht, entgegenzuwirken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir Sie noch einmal auf <strong>unsere Stellungnahme vom 14.10.2015 zum urspr\u00fcnglichen Gesetzesentwurf <\/strong>aufmerksam machen:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/hundegesetz\/\">http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/hundegesetz\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zusammenfassend enth\u00e4lt sie folgende Forderungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Keine Ausnahmen vom Anleingebot, abgesehen von eng umgrenzten Sonderf\u00e4llen.<\/li>\n<li>Verpflichtung zum \u201eHundef\u00fchrerschein\u201c f\u00fcr alle, die einen Hund \u201ef\u00fchren\u201c, nicht nur f\u00fcr Eigent\u00fcmer\/innen und auch f\u00fcr diejenigen, die schon l\u00e4nger einen Hund besitzen.<\/li>\n<li>Begrenzung der Zahl der mitgef\u00fchrten Hunde auch f\u00fcr Dogwalker\/innen.<\/li>\n<li>Registrierung der DNA im Melderegister.<\/li>\n<li>Meldepflicht f\u00fcr \u00c4rzte bei Bissvorf\u00e4llen im Sinne des \u00f6ffentlichen Gesundheitsschutzes.<\/li>\n<li>Die Bezirke m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit erhalten, hundefreie Areale auszuweisen.<\/li>\n<li>Bu\u00dfgelder m\u00fcssen tats\u00e4chlich erhoben werden.<\/li>\n<li>Konsequente Erhebung der Hundesteuer.<\/li>\n<li>Verkleinerung des Hundeauslaufgebiets \u201eGrunewald\u201c im Sinne des Naturerhalts.<\/li>\n<li>R\u00fcckgewinnung des Grunewaldsees f\u00fcr die Nutzung durch Spazierg\u00e4nger\/innen und Badende.<\/li>\n<li>Begrenzung der Zahl der Hunde in der Stadt: Der \u00f6ffentliche Raum muss vorrangig den Menschen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>25.5.2016<\/p>\n<p><a href=\"mailto:bello-ade-in-park-und-see@gmx.de\">bello-ade-in-park-und-see@gmx.de<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bello-ade-in-park-und-see.de\">www.bello-ade-in-park-und-see.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>PDF-Version Zusammenfassung Anleinpflicht: Die Ausnahmen sind so weit gefasst, dass es faktisch keine Anleinpflicht gibt. 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