{"id":578,"date":"2016-10-02T20:03:11","date_gmt":"2016-10-02T20:03:11","guid":{"rendered":"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/?page_id=578"},"modified":"2016-11-23T14:27:11","modified_gmt":"2016-11-23T14:27:11","slug":"neues-hundegesetz_3","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/neues-hundegesetz_3\/","title":{"rendered":"Neues Hundegesetz: Hunde d\u00fcrfen nicht mehr an Badestellen mitgenommen werden"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: right;\"><strong><a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Neues-Hundegesetz_2-10-16.pdf\">PDF-Version<\/a><\/strong><\/h3>\n<p>Am 22. Juli 2016 trat das <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/sen\/verbraucherschutz\/_assets\/aufgaben\/tierschutz\/hundegesetz_lesefassung-sofort-in-kraft-tretende-wichtige-neuregelungen-in-farbe.pdf\">neue Berliner Hundegesetz<\/a> in Kraft. In der Presse h\u00e4ufig zu lesen ist, die entscheidende Neuerung sei die Pflicht, Kotbeutel mit sich zu f\u00fchren. H\u00e4ufig \u00fcbersehen wird dabei, dass es weit bedeutsamere Neuregelungen gibt. Neben der Erm\u00e4chtigung der Beh\u00f6rden, Hundeverbotszonen einzurichten sind dies das ganzj\u00e4hrige Hundeverbot an \u00f6ffentlichen Badestellen und die Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes um ein \u201evertr\u00e4gliches Zusammenleben von Menschen und Hunden\u201c. Die letzen beiden Bestimmungen waren im Gesetzentwurf der Verwaltung nicht enthalten und wurden erst nach der ersten Lesung des Abgeordnetenhauses eingef\u00fcgt. Aber auch manche Absurdit\u00e4t ist zu entdecken und viele Chancen wurden vertan.<\/p>\n<h2>Begr\u00fc\u00dfenswertes<\/h2>\n<h3><strong>Ganzj\u00e4hriges Hundeverbot an \u00f6ffentlichen Badestellen<\/strong><\/h3>\n<p>Hie\u00df es im alten Gesetz noch, Hunde d\u00fcrften an \u201egekennzeichneten\u201c \u00f6ffentlichen Badestellen<sup>*<\/sup> nicht mitgenommen werden, lautet der Passus (\u00a7\u00a015,\u00a01) nun:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eHunde d\u00fcrfen nicht mitgenommen werden (\u2026) an \u00f6ffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen.\u201c<\/p>\n<p>Das Wort \u201egekennzeichnet\u201c ist entfallen. F\u00fcr den Schlachtensee und die Krumme Lanke bedeutet dies, dass Hunde dort an keiner Stelle ans Wasser gef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. An vielen anderen Stellen der Berliner Fl\u00fcsse, Kan\u00e4le und Seen d\u00fcrfen Hunde weiterhin schwimmen; \u00f6ffentliche Badestellen \u2013 auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind \u2013 sind jetzt aber den Badeanstalten gleichgestellt und ganzj\u00e4hrig tabu. Eine ausgewiesene Hundebadestelle gibt es in Berlin nur am Grunewaldsee.<\/p>\n<h3><strong>Zweckbestimmung: vertr\u00e4gliches Zusammenleben<\/strong><\/h3>\n<p>Der Zweck des Gesetzes (\u00a7\u00a01) wurde im Laufe des Diskussionsprozesses erweitert. Als Zweck wird nunmehr nicht \u2013 wie noch in der Fassung, die in der ersten Lesung das Abgeordnetenhaus passierte \u2013 ausschlie\u00dflich der \u201eSchutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit\u201c genannt, sondern zus\u00e4tzlich<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eein vertr\u00e4gliches Zusammenleben von Menschen und Hunden unter den besonderen Bedingungen einer Gro\u00dfstadt sicherzustellen.\u201c<\/p>\n<p>Dies d\u00fcrfte nicht zuletzt dann juristisch relevant werden, wenn es um die Einrichtung von Hundeverbotszonen geht.<\/p>\n<h3><strong>Beh\u00f6rden d\u00fcrfen Hundemitnahmeverbote anordnen<\/strong><\/h3>\n<p>Auch dieser Passus (\u00a7\u00a015,2) wurde neu eingef\u00fcgt. Die Beh\u00f6rden (u.a. Bezirks\u00e4mter und Landesforstamt) k\u00f6nnen in Gebieten, die der Erholung der Bev\u00f6lkerung dienen, Hundemitnahmeverbote anordnen. Damit ist eine \u2013 bislang fehlende \u2013 eindeutige Rechtslage geschaffen worden. Es gibt keine Hinderungsgr\u00fcnde mehr, an den Seen erneut ein Hundemitnahmeverbot zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<h2>Absurdes<\/h2>\n<p>Es gilt eine allgemeine Anleinpflicht (\u00a7\u00a028) f\u00fcr Hunde, die nach dem 22. Juli 2016 angeschafft wurden und deren Halter\/innen keinen Hundef\u00fchrerschein haben. Hatten die Halter\/innen aber in den letzten f\u00fcnf Jahren bereits mindestens drei Jahre einen Hund, brauchen sie keinen F\u00fchrerschein (\u00a7\u00a06,2). Alle Experten\/innen sagen, dass ein erheblicher Teil der Hunde schlecht oder gar nicht erzogen und z.B. nicht abrufbar ist. Den Haltern\/innen solcher Hunde pauschal die Sachkunde zu best\u00e4tigen, ist sinnwidrig. Aber es kommt noch absurder: Wie weist man nach, dass man bereits einen Hund hatte? Aus der Verwaltung verlautet, dass man das mit einer Bescheinigung des Finanzamtes \u00fcber gezahlte Hundesteuer tun k\u00f6nne. Aber in Berlin ist jeder zweite Hund nicht angemeldet. Deren Halter\/innen bleibt jetzt die Selbstanzeige beim Finanzamt \u2013 oder sie tun eben das, was sie immer schon getan haben: nichts. Denn kontrolliert wird sowieso nicht.<\/p>\n<h2>Verpasste Chancen<\/h2>\n<p>Wir haben uns an anderer Stelle bereits ausf\u00fchrlich mit dem Gesetz besch\u00e4ftigt und detaillierte Vorschl\u00e4ge unterbreitet (<a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/hundegesetz\/\">Link<\/a>, <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/stellungnahme-hundegesetz_2\/\">Link<\/a>). Der neu in den Gesetzestext eingef\u00fcgte Zweck eines \u201evertr\u00e4glichen\u201c Zusammenlebens ist zwar begr\u00fc\u00dfenswert, genau diesen Zweck aber erf\u00fcllt das Gesetz nicht. In Berlin m\u00fcssen Menschen auf B\u00fcrgersteigen, \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen und in Wald und Flur nach wie vor den Hunden Platz machen und nicht umgekehrt die Hunde den Menschen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eBei der Begegnung mit Passanten oder anderen Hundehaltern wird der Hund immer auf der abgewandten Seite und an der kurzen Leine gef\u00fchrt. Bei zuverl\u00e4ssigem Gehorsam kann er bei Fu\u00df gef\u00fchrt werden.\u201c<\/p>\n<p>(Aus dem <a href=\"http:\/\/www.veta.zh.ch\/internet\/gesundheitsdirektion\/veta\/de\/hunde\/veroeffentlichungen\/_jcr_content\/contentPar\/publication\/publicationitems\/codex_f_r_hundehalte\/download.spooler.download.1416295157581.pdf\/HuBrosch%25C3%25BCren-Hundecodex2012deutsch.pdf\">Codex<\/a> f\u00fcr Hundehalter und Nichthundehalter des Kantons Z\u00fcrich.)<\/p>\n<p>W\u00e4hrend in Neapel, Tarragona und in einigen Stadtteilen Londons und mittlerweile auch von etlichen privaten Wohnungsbaugesellschaften die DNA registriert wird, um so liegen gelassenen Kot zuordnen zu k\u00f6nnen, und viele andere St\u00e4dte und Gemeinden derartiges planen, gibt Berlin sich \u201esexy\u201c und forderte bis vor kurzem Touristen\/innen gar auf, den <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/hundehalter-kommt-in-diese-stadt-den-hundekot-koennt-ihr-getrost-liegenlassen\/\">Hundekot liegen zu lassen<\/a>. Eine sexy Stadt stellen wir uns anders vor.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p>* <em>Definition \u201eBadestelle\u201c<\/em><\/p>\n<p>\u201eEine \u00f6ffentliche Badestelle nach (\u2026.) HundeG ist ein f\u00fcr die Allgemeinheit zug\u00e4nglicher Bereich am Ufer eines \u2013 mindestens teilweise \u2013 zum Baden geeigneten Gew\u00e4ssers einschlie\u00dflich der unmittelbar angrenzenden Wasserfl\u00e4che, der zum Baden und den damit typischerweise verbundenen Freizeitaktivit\u00e4ten dient\u201c (Verwaltungsgericht Berlin 15.12.2015: <a href=\"http:\/\/www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de\/jportal\/portal\/t\/279b\/bs\/10\/page\/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE160001998&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0\">VG 23K 359.15<\/a>).<\/p>\n<p>2.10.2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>PDF-Version Am 22. 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