{"id":867,"date":"2020-06-29T20:03:21","date_gmt":"2020-06-29T20:03:21","guid":{"rendered":"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/?page_id=867"},"modified":"2020-07-02T16:13:52","modified_gmt":"2020-07-02T16:13:52","slug":"berlin-hauptstadt-der-hunde-und-der-steuersuender_innen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/berlin-hauptstadt-der-hunde-und-der-steuersuender_innen\/","title":{"rendered":"Berlin: Hauptstadt der Hunde \u2013 und der Steuers\u00fcnder_innen?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-right\"><strong><a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Hauptstadt_der_Hunde_-_und_der_Steuersuender.pdf\">PDF<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eBerlin ist die Hauptstadt der Hunde\u201c, vermelden Hundefreunde begeistert. Geht man durch Stra\u00dfen und Parks hat man fast den Eindruck, in Berlin hat jeder einen Hund \u2013 wenn nicht zwei oder drei. 111.024 Hunde wurden Ende 2019 offiziell gez\u00e4hlt. Gef\u00fchlt sind es mindestens doppelt so viele und es werden immer mehr. In den letzten sieben Jahren ist ihre Zahl um 12,4 Prozent gestiegen. Dies sind jedoch nur die gez\u00e4hlten, die bei den Finanz\u00e4mtern angemeldeten. Wie viele Hunde es in der Stadt tats\u00e4chlich gibt, wei\u00df niemand.<\/p>\n\n\n\n<p>Hunde sind die einzigen Heimtiere, f\u00fcr die \u00f6ffentlicher Raum beansprucht wird. Dieser \u00f6ffentliche Raum aber wird immer knapper, nicht nur die Zahl der Hunde nimmt zu, sondern auch immer mehr Menschen ziehen nach Berlin. Dies f\u00fchrt unweigerlich zu Nutzungskonflikten, z.B. der immer noch schwelende Streit um die Hundemitnahme an den Schlachtensee und die Krumme Lanke: Als es den Hundehaltern am Grunewaldsee und der dortigen Hundebadestelle zu voll und zu schmutzig wurde, zogen sie gen S\u00fcden zu den n\u00e4chsten Seen. Auch viele andere gesch\u00fctzte Gr\u00fcnanlagen wie Parks und Landschaftsschutzgebiete werden zunehmend f\u00fcr den Hundeauslauf missbraucht. Wie aber kann man die Zahl der Hunde begrenzen? Das traditionelle Instrument ist die Hundesteuer. Es w\u00e4ren zwar wirksamere Instrumente denkbar, aber im Moment haben wir nichts anderes.<\/p>\n\n\n\n<p>Zurzeit m\u00fcssen f\u00fcr den Ersthund 120&nbsp;Euro und f\u00fcr jeden weiteren Hund 180&nbsp;Euro j\u00e4hrlich gezahlt werden. Und wenn man seinen Hund nicht anmeldet? Dann passiert nichts. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt in zehn Hundelebensjahren weit unter 5&nbsp;Prozent. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Steuerkontrolle sind vorrangig die Ordnungs\u00e4mter. Treffen sie einen Hund ohne Steuermarke an, m\u00fcssen sie dem Finanzamt eine Kontrollmitteilung schicken. Das aber geschieht immer seltener. 2007 gab es noch 1.450 solcher Mitteilungen, in den Jahren 2013-2015 waren es durchschnittlich 890, 2018 nur noch 535 und 2019 lediglich 579, obwohl doch allein bei einer <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/BA-Mitte__Ergebnisse_2019.xlsx\">Schwerpunktaktion \u201eHundekontrolle\u201c<\/a> 146 Hunde ohne Steuermarke angetroffen wurden. In mindestens drei Bezirken wurden diese Hunde nicht dem Finanzamt gemeldet; die Bezirke haben \u00fcbers gesamte Jahr weniger <a href=\"https:\/\/www.danny-freymark.de\/wp-content\/uploads\/sites\/12\/2020\/04\/s18-22856.pdf\">Mitteilungen<\/a> erstellt als sie w\u00e4hrend der Schwerpunktaktion an Hunden ohne Steuermarke angetroffen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Vorgehen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anfang Juni 2018 haben wir den f\u00fcr Finanzen zust\u00e4ndigen Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses \u00fcber die <a href=\"https:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/index.php\/hundesteuer\/\">Missst\u00e4nde informiert<\/a>. Unsere Hauptargumente waren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Effizienzvorgaben, denen die Ordnungs\u00e4mter unterliegen, konterkarieren die Durchsetzung des Hundesteuergesetzes. Die Ordnungs\u00e4mter sind gehalten, j\u00e4hrlich eine vorab bestimmte Summe an Ordnungsgeldern einzunehmen. Dies f\u00fchrt zu einer Hierarchisierung der zu verfolgenden Ordnungswidrigkeiten nach Einnahmechancen: Hundehalter_innen zu kontrollieren ist aufw\u00e4ndig und zudem ineffizient. Das Fehlen der Steuermarke zieht kein Ordnungsgeld nach sich und vor allem flie\u00dfen die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen dem Senat zu und nicht den Bezirken.<\/li><li>Das Erhebungsverfahren steht im Gegensatz zum Gleichheitsgrundsatz. Es missachtet das vom <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2004\/03\/ls20040309_2bvl001702.html\">Bundesverfassungsgericht<\/a> eingeforderte \u201eVerifikationsprinzip\u201c, wonach sichergestellt sein muss, dass die Steuerpflichtigen \u201etats\u00e4chlich\u201c gleich belastet werden. Die Erhebungsregeln sind nicht auf Durchsetzung des Steuergesetzes angelegt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Reaktionen der Politik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst kam Schwung in die Sache, die Abgeordneten Fr\u00e9deric Verrycken und Andreas Kugler (beide SPD) richteten zwei Anfragen an den Senat (<a href=\"https:\/\/pardok.parlament-berlin.de\/starweb\/adis\/citat\/VT\/18\/SchrAnfr\/s18-15539.pdf\">Anfrage 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/pardok.parlament-berlin.de\/starweb\/adis\/citat\/VT\/18\/SchrAnfr\/s18-16630.pdf\">Anfrage 2<\/a>). Nach dem Wechsel Verryckens auf den Posten eines Staatssekret\u00e4rs beim Finanzsenat und daher R\u00fccktritt vom Posten des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses aber tat sich nichts mehr. Im Februar 2019, nach sage und schreibe acht Monaten, reichte der Hauptausschuss unser Schreiben an den Petitionsausschuss weiter, und zwar ohne jegliche Stellungnahme und ohne uns zu fragen oder auch nur zu informieren. Wir erfuhren davon vom B\u00fcro des Petitionsausschusses, das \u2013 weil Petitionen einer Originalunterschrift bed\u00fcrfen \u2013 unsere Unterschrift anforderte. Wir haben nicht unterschrieben, zumal wir der Auffassung waren (und sind), dass Hinweise auf systematische M\u00f6glichkeiten zur Steuervermeidung keine \u201ePetitio\u201c, keine Bitte sind. Letztlich haben wir dann Ende April 2019 doch eine <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Petition.pdf\">Petition<\/a> eingereicht und dabei die zwischenzeitlichen Erkenntnisse u.a. aus den beiden Anfragen mitber\u00fccksichtigt. Das Hin und Her ging weiter, der Petitionsausschuss behandelte unser in Teilen inhaltlich veraltetes Schreiben an den Hauptausschuss trotz fehlender Unterschrift als Petition und <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Ablehnung-1__5-9-2019.pdf\">lehnte sie ab<\/a>. Er entschuldigte sich sp\u00e4ter daf\u00fcr, aber letztlich <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Ablehnung-2__7-5-2020.pdf\">blieb es bei der Ablehnung.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Argumente des Petitionsausschusses<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Zahl der Steuervermeider_innen unter den Hundehaltenden sei gering. Die Schwerpunktkontrollen im Oktober 2019 h\u00e4tten ergeben, dass 12,2&nbsp;Prozent der \u00fcberpr\u00fcften Hunde keine Steuermarke tr\u00fcgen. Da von den Hunden, zu denen 2019 Kontrollmitteilungen vorlagen, 52,8 Prozent nicht angemeldet gewesen seien, betrage die Zahl der steuerlich nicht erfassten Hunde nur ca. 6,4&nbsp;Prozent.<\/li><li>Die Festlegung der H\u00f6he der Hundesteuer (sie wurde seit 1997 nicht erh\u00f6ht) sei \u201eeine politische Entscheidung\u201c.<\/li><li>Die \u00dcbertragung der Hundesteuer-\u00dcberwachung auf die allgemeinen Finanz\u00e4mter sei nicht sinnvoll, da deren personellen Ressourcen anderweitig gebunden seien. Und im Finanzamt f\u00fcr Fahndung und Strafsachen st\u00fcnden ebenfalls keine Kapazit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung, wobei die Ordnungs\u00e4mter ja sowieso die Aufgabe der \u00dcberwachung hinsichtlich der Einhaltung der Leinenpflicht usw. h\u00e4tten: \u201eIn diesem Zusammenhang bekannt werdende Tatsachen mit steuerlichen Belangen werden regelm\u00e4\u00dfig der Steuerverwaltung mitgeteilt.\u201c<\/li><li>Der Einsatz fahndungsrechtlicher Instrumente \u201ed\u00fcrfte (\u2026) gegen das \u00dcberma\u00dfverbot versto\u00dfen\u201c.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Diese Ablehnung ist wohl insgesamt als \u201epolitische Entscheidung\u201c zu werten. Auf unser Argument, dass die Ordnungs\u00e4mter, deren Leistungen seit Einf\u00fchrung des Neuen Steuerungsmodells Ende der 1980er Jahre an ihren Einnahmen gemessen werden und eine Kontrolle der Hundesteuermarken sich daher f\u00fcr sie nicht lohnt, geht der Petitionsausschuss nicht ein. Im ersten Ablehnungsschreiben allerdings hatte er auf eine Stellungnahme der Senatsverwaltung verwiesen, wonach das Erhebungsverfahren h\u00f6chstrichterlichen Vorgaben entspreche, und sich dieser Auffassung angeschlossen. Dabei st\u00fctzt sich die Senatsverwaltung lediglich auf einen Halbsatz aus einem Urteil des <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/de\/entscheidung\/entscheidungen-online\/detail\/STRE201510256\/\">Bundesfinanzhofs<\/a>: \u201eVollzugsm\u00e4ngel, wie sie immer wieder vorkommen, f\u00fchren allein nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm\u201c. Die <a href=\"https:\/\/pardok.parlament-berlin.de\/starweb\/adis\/citat\/VT\/18\/SchrAnfr\/s18-16630.pdf\">Verwaltung<\/a> f\u00fchrt dann weiter aus: \u201eDie Erf\u00fcllung der Anmeldepflicht nach dem HuStG \u00fcberwacht die Steuerverwaltung im Rahmen der verf\u00fcgbaren personellen und finanziellen Mittel\u201c. Im selben Satz aber betont der Bundesfinanzhof, dass sehr \u201ewohl aber das normative Defizit des widerspr\u00fcchlich auf Ineffektivit\u00e4t angelegten Rechts\u201c eine Verfassungswidrigkeit begr\u00fcnde. Um genau dieses Defizit geht es: Die Vorgaben, denen die Ordnungs\u00e4mter unterliegen, stehen im Widerspruch zur Aufgabe Hundesteuermarken zu kontrollieren, ganz abgesehen davon, dass sie dazu gar nicht die Personalkapazit\u00e4ten haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der unangemeldeten Hunde aus den <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/BA-Mitte__Ergebnisse_2019.xlsx\">Schwerpunktkontrollen<\/a> zu errechnen, ist schlicht unseri\u00f6s, war es doch ein Leichtes, den Kontrollen zu entgehen. Alle Hundehalter_innen, fast alle jedenfalls, wussten wann kontrolliert wird, wurden die Kontrollen doch breit in der Presse angek\u00fcndigt. Gerieten sie in die N\u00e4he uniformierter Ordnungskr\u00e4fte, konnten sie schnell das Weite suchen. Dar\u00fcber hinaus ist die Repr\u00e4sentativit\u00e4t \u00e4u\u00dferst fraglich. Mehr als die H\u00e4lfte (55%) der ohne Steuermarke angetroffenen Hunde entfallen auf die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg. Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass ein Mix aus diesen beiden Bezirken die typischen Berliner Hundehaltenden widerspiegelt, werden nicht genannt und gibt es unseres Wissens auch nicht. Zudem scheint die Steuermarke nicht immer und \u00fcberall kontrolliert worden zu sein, denn der Anteil von Hunden ohne Steuermarke ist in den einzelnen Bezirken h\u00f6chst unterschiedlich: In Lichtenberg betr\u00e4gt er 50,7&nbsp;Prozent von 69 kontrollierten Hunden, in Friedrichshain-Kreuzberg dagegen gab es keinen einzigen Hund ohne Marke unter den 72 kontrollierten. In diesem Bezirk missachteten gut zwei Drittel die Anleinpflicht und 10&nbsp;Prozent f\u00fchrten ihre Hunde auf Kinderspielpl\u00e4tzen aus \u2013 aber alle zahlten brav Hundesteuern? Zudem haben die Bezirke unterschiedlich viele Hunde kontrolliert \u2013 die Marge reicht von 29 in Reinickendorf bis zu 209 in Steglitz-Zehlendorf.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren hatten wir Hundebestandserhebungen durch Privatfirmen angeregt. Lt. <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/berlin\/wie-man-schwarze-hunde-entdeckt-duerener-firma-spuert-in-ganz-deutschland-steuersuender-auf\/142576.html\">Tagesspiegel<\/a> war allein eine der Firmen, deren Mitarbeiter_innen dazu von T\u00fcr zu T\u00fcr gehen und fragen, ob ein Hund gehalten wird, bisher schon f\u00fcr 200 Kommunen aktiv. Weitere Kommunen haben andere Firmen beauftragt oder derartige Haust\u00fcrkontrollen mit eigenem Personal durchgef\u00fchrt. Die Kommunalaufsicht Nordrhein-Westfalens fordert die Kommunen sogar zu derartigen Erhebungen auf. Nach Auffassung des Petitionsausschusses aber haben all diese Kommunen s\u00e4mtlich gegen das \u00dcberma\u00dfverbot versto\u00dfen. Ganz so sicher scheint sich der Petitionsausschuss dann aber doch wieder nicht zu sein, denn er schreibt, dass der Einsatz solcher Instrumente gegen das Verbot versto\u00dfen \u201ed\u00fcrfte\u201c. In der ersten Ablehnung (zur Petition, die keine war) bezweifelte er die Effektivit\u00e4t, weil sie von der Auskunftsbereitschaft der Befragten abhinge \u201eund damit ebenso auf dem Vertrauensvorschussprinzip beruhen wie die Meldepflicht beim Finanzamt\u201c. Hunde aber bellen nun einmal gern, wenn jemand an der Wohnungst\u00fcr klingelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Ergebnis l\u00e4sst sich in drei Worten zusammenfassen: Man will nicht. Der Hauptausschuss hat nach anf\u00e4nglichem Engagement das Thema \u201eweggeschoben\u201c. Die Diskussion dort war mit Sicherheit kontrovers, weil dort sowohl die Pro-Hunde- als auch die Contra-Fraktion vertreten ist. Dass die Finanzverwaltung nicht will, ist seit Jahren bekannt. Mehrere Abgeordnete haben schon in fr\u00fcheren Legislaturperioden ausweichende Antworten auf ihre Anfragen erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Petitionsausschuss muss man sicherlich zugestehen, dass ihm eine kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss wichtig ist. Erschreckend ist jedoch, dass er ungepr\u00fcft die Ausk\u00fcnfte der Verwaltung \u00fcbernimmt. Selbst so simple Dinge wie die Behauptung der Senatsverwaltung, Berlin geh\u00f6re zu den Kommunen mit dem h\u00f6chsten Hundesteuersatz, werden ohne weiteres \u00fcbernommen. Zehn Minuten googeln h\u00e4tte dieser Behauptung den Boden entzogen. Nach der Ablehnung der ersten Petition (die keine war) haben wir dem Ausschuss eine entsprechende <a href=\"http:\/\/bello-ade-in-park-und-see.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/Hundesteuer_Staedte.pdf\">Tabelle<\/a> zur Verf\u00fcgung gestellt und geschrieben, dass Berlin im Mittelfeld liegt. Die Reaktion findet sich in der Ablehnung der eigentlichen Petition; geradezu krampfhaft bem\u00fcht sich der Ausschuss seine Behauptung doch aufrecht zu erhalten. Gegen unseren Vorschlag, private Dienstleister mit einer Hundez\u00e4hlung zu beauftragen, werden ebenfalls Argumente der Senatsverwaltung bem\u00fcht, demnach der Erfolg von der Auskunftsbereitschaft der Befragten abh\u00e4nge und rechtlich wg. des \u00dcberma\u00dfverbots (Senatsverwaltung: \u201eRasterfahndung\u201c) nicht erlaubt sei. Dabei hatten wir einige gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte benannt, die solche Erhebungen durchgef\u00fchrt haben. Man h\u00e4tte dort nachfragen k\u00f6nnen. Gibt man die Suchw\u00f6rter \u201eHundez\u00e4hlung\u201c oder \u201eHundebestandserhebung\u201c bei Google ein, erh\u00e4lt man hunderte von Presseberichten zu derartigen Aktionen. Mit dem Verfassungsgerichtsurteil zum \u201eVerifikationsprinzip\u201c, dem Erfordernis, dass bei der Steuererhebung alle Steuerpflichtigen gleichbehandelt und das entsprechende Gesetz deshalb \u201etats\u00e4chlich\u201c umgesetzt werden muss, ist es sicherlich etwas komplizierter. Aber die Steuer \u201etats\u00e4chlich\u201c eintreiben oder gar die Zahl der Hunde in der Stadt zu begrenzen, das wollte man nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ver\u00f6ffentlicht am 29.06.2020.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>PDF \u201eBerlin ist die Hauptstadt der Hunde\u201c, vermelden Hundefreunde begeistert. 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