Die Berliner Koalitionsparteien haben sich nunmehr darauf verständigt, dass im anstehenden neuen Hundegesetz die Bezirke das Recht erhalten sollen, hundefreie Zonen einzurichten. Auslöser war der Streit um das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke und das Scheitern des Verbots vorm Verwaltungsgericht. Doch es geht nicht nur um die Ufer von Badeseen, sondern auch um Plätze, wo Kinder spielen oder wo Hundegebell stört, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen oder Pflegeheimen. Darüber, wo ein Hundeverbot nötig ist, können die Bezirke am ehesten entscheiden.
Wir freuen uns sehr, dass diese von uns in die Diskussion eingebrachte Idee aufgegriffen wurde!
Mangels eines brauchbaren Gesetzes war das im Dezember 2015 vorm Verwaltungsgericht gescheiterte Hundeverbot quasi „um die Ecke“ begründet worden: Die zuständigen Ämter (Bezirksamt und Landesforstamt) bezogen sich auf das Hundegesetz, das die Mitnahme von Hunden an Badestellen untersagt, und erklärten die Uferwege kurzerhand zum Bestandteil der Badestellen. Das Gericht aber meinte, Spazierwege seien keine Badestellen.
Das neuerliche, seit dem 15. April geltende Hundeverbot wird mit dem Grünanlagen- und dem Landeswaldgesetz begründet. Es steht zu befürchten, dass dieses Verbot ebenfalls vor Gericht landen wird. Frank Kuehn, Kopf der Bürgerinitiative „hundeamschlachtensee“, hat bereits angekündigt, dass er klagen werde. Zwar meinen wir, dass diese beiden Gesetze das Hundeverbot allemal rechtfertigen, aber man weiß ja nie … Eine eindeutige gesetzliche Regelung ist überfällig.
19.4.2016