bello ade

in Park und See

Aktuelles

Fälschungen: Selbstverständlich stammen die Website https://belloadeinparkundsee.wordpress.com/ sowie die Facebook-Seite https://www.facebook.com/belloadeinparkundsee/ und deren verschiedensprachigen Varianten nicht von unserer Bürgerinitiative. Verantwortet werden sie von einer Person, die sich Shing Shang Shung nennt und angeblich in Hongkong wohnt.


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In diesem Beitrag geben wir Hinweise, was unternommen werden sollte, wenn jemand gebissen oder gefahrdrohend angesprungen wurde.

„Der Verstoß der Jagdwilderei ist nicht erfüllt, da das Jagen durch Hunde deren natürlicher Trieb ist“, meint die Berliner Polizei.

Grundlage unserer Überlegungen sind Regelungen in anderen Städten im In- und Ausland.

Die Deutsche Bahn erneuerte ihre Dienstanweisung:  Hunde ohne Leine und Maulkorb werden „von der Weiterfahrt ausgeschlossen“.

„Wir brauchen ein Volksbegehren gegen Hundehaltung als Tiermissbrauch und als Stressfaktor für Menschen“ schreibt Jo Eck. Verwiesen sei auch auf ihr materialreiches und nachdenklich stimmendes Essay „Parallelgesellschaft. Dramatisches in Hundeforen. Theater pur. Rollenspiel Hundeleben“ (Link).

  • Buchhinweis

Jürgen Körner: Gutes Tier – böser Mensch? Psychologie der Mensch-Tier-Beziehung.

Der Autor öffnet den Blick auf die Mensch-Tier-Beziehung aus psychoanalytischer Sicht. Dieses Wissen kann helfen, die Lobby der Tierliebhaber*innen besser zu verstehen. Es macht aber auch deutlich, wie wenig Dialogbereitschaft zu erwarten ist, wenn jemand sein Tier dem Menschen gleichstellt und wie weit er gehen kann, um die vermeintlichen Bedürfnisse des Tieres zu verteidigen.

Im Gegensatz zu anderen Heimtieren beanspruchen Hunde öffentlichen Raum. Nicht selten belästigen sie Unbeteiligte und verursachen Schäden in Parks, Wäldern, an Straßenbäumen und Gebäuden. 600 Menschen werden in Berlin alljährlich von Hunden gebissen, so die offizielle Statistik. Die Dunkelziffer ist erheblich; die Zahl der Hundebisse dürfte bei 6.000 liegen. Wie viele Hunde verträgt die Stadt? Die Zahl der Hunde steigt in Berlin kontinuierlich, allein von 2012 bis 2016 um gut 10.000 (von 94.388 auf 104.757). Doch dies ist nur die „halbe Wahrheit“, denn in Berlin ist jeder zweite Hund nicht angemeldet. Das traditionelle Mittel zur Begrenzung einer übermäßigen Ausdehnung der Hundehaltungen ist die Hundesteuer. Wir haben den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses aufgefordert, für deren tatsächliche Erhebung Sorge zu tragen. Der Senat missachtet massiv den steuerlichen „Verifikationsgrundsatz“ des Bundesverfassungsgerichts. Unser Schreiben finden Sie hier.

Berliner Hundehalter*innen wollten erreichen, dass sie ihre Hunde ganzjährig und unangeleint an die Ufer der Krummen Lanke und des Schlachtensees mitnehmen dürfen, hilfsweise zumindest angeleint außerhalb der Badesaison. Die Entscheidung des Gerichts: Auch Badestellen, die nicht als solche gekennzeichnet sind, sind für Hunde tabu, und die ganzjährige Anleinpflicht sowie das Verbot, Hunde in den Seen schwimmen zu lassen, gelten fort. Insoweit ist das Urteil nur zu begrüßen. Allerdings erlaubte das Gericht, Hunde außerhalb der Badesaison an die Strände mitzunehmen. Unseres Erachtens darf dieses Urteil aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht bestehen bleiben, denn z.B. im Winter eingebrachte Hundespulwurmeier sind zu Beginn der Badesaison für Menschen immer noch höchst gefährlich. Wir haben den Senat aufgefordert in Berufung zu gehen. Unser Schreiben finden Sie hier.

Nachtrag Mai 2019: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Der Tagesspiegel hat den Spitzenkandidaten/innen für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf vor den Wahlen einen Katalog an Fragen vorgelegt. Wir dokumentieren und kommentieren die Antworten zur Hunde-Frage.

Die „Berliner Schnauzen“ haben gegen das sommerliche Hundeverbot am Schlachtensee und der Krummen Lanke zahlreich Widerspruch eingelegt. Am 22.6. findet dazu eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Der Kläger Dr. Stefan F. will erreichen, dass er seinen Hund ab sofort wieder an den Seen spazieren führen darf. Die Verhandlung ist öffentlich: 22. Juni 2016, 11.00 Uhr, Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 (S Bellevue, U Turmstraße, U Hansaplatz und diverse Buslinien). Bitte den Personalausweis mitbringen. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

  • „Hundehalter kommt in diese Stadt“ – den Hundekot könnt ihr getrost liegenlassen, stand auf Berlin.de. Ein Zeichen für die „Verhundung“ der Berliner Verwaltung? Hier der Bericht.
  • Saisonales Hundeverbot 15. April bis 15. Oktober

Das Landesforstamt und das Bezirksamt  Steglitz-Zehlendorf erließen am 8.4.2016 Verfügungen, nach denen die Mitnahme von Hunden auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke vom 15. April bis zum 15. Oktober untersagt ist. Die Begründungen sind: „Schutz der Erholungssuchenden ohne Hund“, „Schutz der Uferbereiche (Forstschutz) und Schutz wild lebender Tiere“ sowie „Schutz der Badegewässer“. Quelle: Amtsblatt Nr. 14/2016, S. 740ff. und S. 755ff. Hier geht es zur Pressemitteilung des Bezirksamts.

  •  BVV: Saisonales Hundeverbot

Am 16.3.2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf beschlossen, das Bezirksamt um folgende Regelung zu ersuchen:„Hunde dürfen auf dem Uferweg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke, soweit dieser der bezirklichen Zuständigkeit unterliegt, sowie der zu den Seen hin anschließenden Fläche nicht mitgeführt werden. Ausgenommen ist die Brücke am östlichen Ende der Krummen Lanke nebst kürzester Zuwegung. Vom 15.10. bis zum 15.04. dürfen Hunde auf dem Weg an der Leine mitgeführt werden.“ Bei den für die waldseitigen Wege zuständigen Behörden – gemeint ist vor allem die Forstverwaltung – solle das Bezirksamt eine analoge Regelung „anregen“. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der CDU und der Grünen; SPD und Piraten stimmten dagegen. Siehe auch den Bericht des Tagesspiegels. Grundlage dieses Antrages ist das Berliner Günanlagengesetz. Dort heißt es im Paragraphen 6,4: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln.“

  •  In der Sendung „Dein Vormittag“ von radioBerlin 88,8 diskutierten am 16.11.2015 Dr. Eisenhart von Loeper, Vorstandsvorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, und PD Dr. Helga Ostendorf von der BI „bello ade in Park und See“. Die Sendung kann hier nachverfolgt werden.
  •  Nach einer Anhörung von Experten und Expertinnen und intensiver Diskussion vertagte der „Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung“ des Berliner Abgeordnetenhauses am 18.11.2015 seinen Beschluss zum Entwurf eines neuen Hundegesetzes. Zu Stellungnahmen eingeladen waren die Leitende Amtstierärztin des Bezirks Spandau, zwei Tierärztinnen des Tierschutzvereins Berlin, der Berliner Tierschutzbeauftragte und eine Vertreterin der „Berliner Schnauzen“. Das Wortprotokoll und die Tischvorlagen können hier aufgerufen werden.