Auf der Website des Senats „Berlin.de. Das offizielle Hauptstadtportal“ fanden wir folgenden Eintrag:
„Auch wenn es in Berlin kaum Tütenautomaten gibt- flotte Hundebesitzer müssen nur selten fürchten, von einem Beamten des Ordnungsamtes erwischt zu werden. Und die Einwohner der Stadt haben das Umgehen von ‚Tretminen’ längst verinnerlicht.“
Unseres Erachtens ist dies nicht nur ein – strafbarer – Aufruf zur Ordnungswidrigkeit (StGB § 111), sondern ein Zeichen für die „Verhundung“ von Politik und Verwaltung: Hundebesitzer/innen dürfen alles, Gesetze wie die Pflicht zur Kotbeseitigung interessieren nicht.
Am Rande eines Gesprächs haben wir Ende Januar 2016 zunächst die Senatsverwaltung für Justiz darauf aufmerksam gemacht. Als die Seite Mitte April immer noch unverändert im Netz stand, haben wir der Senatskanzlei und der Firma BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die für die Tourismus-Seiten auf berlin.de verantwortlich zeichnet, eine Abmahnung geschickt. Unsere Mail ging am Freitag den 15.4. um 21:30 Uhr raus; am Montag den 18.4. um 14:00 Uhr war diese Textpassage aus dem Web getilgt. Geht doch …
Wir fragen uns: „Guckt eigentlich niemand hin“, was eine vom Senat beauftragte Firma in „Berlin.de“ einstellt? Der Text stand dort mehr als zwei Jahre.
3.5.2016