Dürfen Hunde Schwäne jagen? Sie dürfen, sagt die Berliner Polizei, „da das Jagen durch Hunde deren natürlicher Trieb ist“.
Ende Mai 2019 beobachteten Naturfotografen, wie in Pankow-Arkenberge eine Schwanenfamilie mit drei Jungvögeln von einem Hund angegriffen wurde. Die Halterin war mit zwei freilaufenden Hunden unterwegs. Den angreifenden Hund rief sie erst ab, als sie sah, dass der Hund der Unterlegene sein könnte. Vater Schwan verteidigte seine Küken nach Kräften. Vorhergehende Zurufe der Fotografen, sie möge den Hund anleinen, beantwortete sie mit: „Leint Euch doch selber an.“ (Weitere Fotos zum Geschehen unten.)
Einer der Fotografen erstattete Anzeige wegen Jagdwilderei. Die Berliner Polizei (Abschnitt 13) sah diesen Straftatsbestand als nicht gegeben. Möglicherweise hat sie insofern recht, als bei Jagdwilderei das Recht eines Jagdpächters verletzt sein muss. Die Begründung der Polizei aber ist eine andere:
„Der Verstoß der Jagdwilderei ist nicht erfüllt, da das Jagen durch Hunde deren natürlicher Trieb ist.“
Wie bitte? Hunde dürfen Wildtiere jagen? Dürfen sie in Zukunft auch Joggern ins Bein beißen, nach Radfahrern schnappen und spielenden Kindern das Gesicht zerfetzen, ist Jagen doch ihr „natürlicher Trieb“?
Inzwischen ist die Presse aufmerksam geworden. Der Tagesspiegel berichtete über wiederholte Angriffe auf Schwäne am Weißen See und Dogwalkern mit ganzen Rudeln freilaufender Hunde in Parks und Grünanlagen. Die Stellungnahme der Polizei erregte mittlerweile überregionale Aufmerksamkeit. Nach Einschätzung der Zeitschrift „Jagderleben“ verstieß die Hundehalterin zwar nicht gegen das Jagd- aber sehr wohl gegen das Tierschutzgesetz.
Die Polizei hat die Anzeige der Amtsanwaltschaft „zur weiteren Entscheidung“ übersandt und „wegen eventueller Ordnungswidrigkeiten“ das Ordnungsamt Pankow informiert. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten? Zum vermutlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kommt hinzu, dass die Hunde zwingend hätten angeleint sein müssen, handelt es sich doch um ein Landschaftsschutzgebiet. Zudem hätte der Hund gar nicht ins Wasser und selbst angeleint nicht einmal die Badestelle betreten dürfen. Das Grünanlagen- und das Hundegesetz sehen allein hierfür ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 bzw. 50.000 Euro vor. Wir sind gespannt, wie Stadtrat Krüger reagieren wird. Bisher haben weder er noch die Polizei die angebotenen Fotos oder eine Beschreibung der Hundehalterin angefordert. Aufgrund ihres markanten Erscheinungsbildes dürfte es nicht allzu schwer sein, sie zu ermitteln. Doch dies ist kein Einzelfall.
Der Blogger Herbert Schwenk berichtet Anfang April über einen Vorfall am Weißen See:
„Gegen Mittag geschah vor meinem und meiner Kamera Auge ein schlimmer Hundeangriff auf die Schwäne an ihrem Nest. Ein unangeleinter Hund rannte auf das Nest zu und attackierte im Nu heftigst den männlichen Schwan. Er sprang ihn wild an und versuchte ihn zu beißen. Der Schwan wehrte sich erbittert. Die Hundebesitzerin eilte auf unsere Zurufe und Proteste hin schreiend herbei und versuchte, ihren Hund vom Schwan zu trennen. Es war unfassbar anzusehen, wie selbst die Besitzerin ihren Hund nur mit letzter Mühe bändigen konnte. Ein Lehrbeispiel für alle uneinsichtigen Hundebesitzer, wie gefährlich ihr ‚Hunde-Leine-los‘ für Mensch und Tier ist!!“
Am nächsten Tag hatten die Schwäne das Nest verlassen und die vorhandenen Eier waren nach kurzer Zeit verschwunden. Wohl wahr: Ein Lehrbeispiel für uneinsichtige Hundebesitzer*innen.
Am 11. Juni wurden weitere Überfälle von Hunden am Arkenberger See beobachtet:
Hier weitere Fotos zum Hunde-Überfall im Mai:
Veröffentlicht am 30.10.2019