9. Januar 2016
Sehr geehrte Abgeordnete,
kürzlich hat das Verwaltungsgericht das Hundeverbot auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke für unrechtmäßig erklärt. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind bereits jetzt die alten Verhältnisse wieder eingekehrt: unangeleinte Hunde auch an den Badestellen, Hunde, die ihre Notdurft überall verrichten, Wildtiere jagen, Löcher buddeln, Baumwurzeln freilegen und so Abhänge ins Rutschen bringen. Selbst Hunde als gefährlich gelisteter Rassen werden dort ohne Leine und Maulkorb ausgeführt.
Wir halten das Urteil für wirklichkeitsfremd weil selbst angeleinte Hunde nicht von den Badestellen im engeren Sinne ferngehalten werden können (s. Foto). Vor allem bezog sich die Verhandlung ausschließlich auf das Hundegesetz und Aspekte des Natur-, Gesundheits- und Gewässerschutzes blieben unberücksichtigt. Wie die jetzigen Verhältnisse zeigen, sind saisonale Kompromisse keine Lösung.
Wir plädieren dafür, den Bezirken das Recht zuzusprechen, hundefreie Areale auszuweisen um so langfristig eine unanfechtbare Rechtsgrundlage zu schaffen. Auch an manchen anderen Orten wäre u.E. ein Hundeverbot notwendig, z.B. Orte, die stark frequentiert werden, wo Kinder spielen oder Schutz vor Hundegebell angebracht ist. Geschehen könnte dies bspw. in der Neufassung des Hundegesetzes. Einstweilen sollte u.E. die Möglichkeit einer Berufung genutzt werden, zumal der Begriff „Badestelle“ – wie der Vorsitzende Richter ausführte – in der juristischen Literatur nicht definiert ist und vom Oberverwaltungsgericht ganz anders interpretiert werden könnte. Es sind einfach zu viele Hunde an den Seen. Bitte treten Sie dafür ein, dass
- Badende und Spaziergänger/innen und alle, die in der Natur Erholung finden wollen, nicht durch eine Überzahl an Hunden belästigt werden
- Familien mit kleinen Kindern sowie Alte und Gebrechliche nicht von Hunden und ihren Halter/innen vertrieben werden
- keine hochgradig gesundheitsgefährdenden Eier des Hundespulwurms die Badestellen verseuchen
- es an den Seen keinen Hundekot mehr gibt, der nicht nur stinkt, sondern bei Starkregen ins ufernahe Wasser gespült wird und dieses u.a. mit Kolibakterien verunreinigt
- öffentliche Erholungsräume von Uringestank verschont bleiben
- Wildtiere wie u.a. Enten, Schwäne, Fischreiher und z.T. auch streng geschützte Vogelarten wie der Kuckuck sich an den Seen ungefährdet aufhalten und brüten können
Das Gleiche gilt sinngemäß für andere öffentliche Grünanlagen und Parks. Auch dort haben Hundehalter/innen vielerorts die Wiesen und Anpflanzungen mit ihren Tieren in Beschlag genommen und z.B. Kindergartengruppen verdrängt.
Die Bevölkerungszahl Berlins wächst rapide. Umso mehr sollte darauf geachtet werden, dass öffentliche Erholungsflächen vorrangig den Menschen zur Verfügung stehen. Der Grunewaldsee ist bereits zur Hundekloake verkommen. Bitte lassen Sie nicht zu, dass derartige Verhältnisse auch an der Krummen Lanke und am Schlachtensee einkehren.
Manche dürften die nächsten Wahlen im Blick haben und die Stimmen der Hundehalter/innen nicht missen wollen. Befragungen aus den letzten Monaten jedoch zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung sich durch die stark gestiegene Zahl der Hunde und das Verhalten von Hundehalter/innen beeinträchtigt fühlt. Eine Zusammenstellung der Befragungen finden Sie unter: http://bello-ade-in-park-und-see.de/index.php/was-meint-die-bevoelkerung-zum-hunde-mitnahmeverbot/.
Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen für das neue Jahr!
Ihre BI
bello ade in park und see