bello ade

in Park und See

Verwaltungsgerichtsurteil vom 7. Dezember 2017 zur Hundemitnahme an den Seen

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Sehr geehrter Herr Senator Dr. Behrendt,
sehr geehrte Frau Senatorin Kolat,

aus Gründen des Gesundheitsschutzes – insbesondere auch von Kindern – bitten wir Sie dringend, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Hundemitnahme an der Krummen Lanke und dem Schlachtensee in Berufung zu gehen. Das Urteil stellt auf Nutzungskonflikte zwischen Badenden und Hunden ab, Gesundheitsgefahren aber scheinen unbeachtet geblieben zu sein, insbesondere auch die Gefährdung durch Hundespulwürmer. Deren Eier sind zu Beginn der Badesaison nicht „weg“, sondern überleben monatelang und führen beim Menschen zu schwersten Erkrankungen.

Wie es zu dem Urteil kommen konnte, ist uns unverständlich, liegt doch aus der Senats-Gesundheitsverwaltung eine ausführliche Stellungnahme zur Problematik der Hundemitnahme an den Seen vor. Mit Datum vom 13.1.2015 schreibt sie zur damaligen Planung eines Mitnahmeverbots auf den Uferwegen:
„Aus der Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist dieses Vorgehen dringend zu unterstützen. Die Mitnahme von Hunden an Badestellen und Liegewiesen ist insbesondere aus hygienischen Gründen verboten, denn Hunde können auf den Menschen zahlreiche zum Teil schwerwiegende Erkrankungen (sogenannte Zoonosen) übertragen.“
Besonders hingewiesen wird dabei auf den Hundespulwurm, von dem in Deutschland – je nach Studie – zwischen 5% und 21% aller Hunde befallen seien. Werden Menschen mit Spulwurmeiern infiziert (im Sand spielende Kinder!) wandern die Eier durch die Organe, „insbesondere durch die Leber, die Lunge und die Augen“. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde vor Jahrzehnten die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten und auf Liegewiesen untersagt. Es war nur konsequent, dieses Verbot im neuen Hundegesetz auf Naturbadestellen auszuweiten.

Die Eier des Hundespulwurms überleben selbst bei Frost, wie eine Studie der Universität Wien (H. Pfeifer) zeigt:
„Zur Beantwortung der Frage, inwieweit infektiöse Eier von Toxocara canis in Wien überwintern, wurde im Juli bzw. August 1980 an markierten Stellen im Botanischen Garten unserer Universität Hundekot ausgelegt, der in großer Anzahl Eier dieses Spulwurmes enthielt. Im April 1981 waren noch ohne Schwierigkeiten überwiegend voll entwickelte Eier zu finden, deren Infektiosität nach peroraler Verabreichung an weiße Mäuse bewiesen werden konnte.“

Spulwurmeier werden mit dem Hundekot und den Hundehaaren an den Badestellen hinterlassen:
„Die britischen Tierärzte A. Wolfe und I. Wright untersuchten 60 Hunde und fanden bei jedem vierten Toxocara-Eier im Fell, teilweise pro Gramm Hundefell bis zu 180 Eier“ (Polarhunde-Nothilfe).
Auch wenn Hundehalter den Kot aufnehmen, bleiben meist kleine Reste zurück und der After der Hunde ist auch nicht immer gänzlich sauber.
Zur Zahl der mit Spulwürmern infizierten Hunde gibt es unterschiedliche Angaben, die Senatsverwaltung schreibt von 5-21%, in der Studie der Universität Wien wird berichtet, dass 33% aller untersuchten Kotproben infiziert waren. Bei der Hundedichte am Schlachtensee und der Krummen Lanke ist von einer erheblichen Gefährdung der dort Badenden auszugehen.

Ein Berufungsverfahren erscheint uns auch deshalb unbedingt notwendig, weil sonst ein Hundeverbot auf Spielplätzen, Liegewiesen und in Badeanstalten zu den Zeiten, wo diese nicht durch spielende Kinder etc. genutzt werden, nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
BI „bello ade in park und see“

Quellen:
Pfeifer, H. 1983: Zur Kontamination von öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielsand in Wien mit Dauerstadien humanpathogener Parasiten von Hund und Katze. In: Mitt. Österr. Ges. Tropenmed. Parasitologie und Allgemeine Zoologie 5/1983, S. 83-87: http://www.zobodat.at/pdf/MOGTP_5_0083-0087.pdf

Polarhunde-Nothilfe:
https://www.polarhunde-nothilfe.com/Wissen/wissen_body.htm?https://www.polarhunde-nothilfe.com/Wissen/gesundheit/wissen_hundespulwurm.htm

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales: Informationen zu hygienischen Gründen für ein Mitnahmeverbot von Hunden an den EU-Badegewässern Schlachtensee und Krumme Lanke, 13.1.2015. (Im Attachment beigefügt.)

Veröffentlicht am 3.2.2018

Nachtrag (Stand Mai 2019): Die Revision ist noch vor dem Oberwaltungsgericht anhängig, das Urteil somit nicht rechtskräftig.