„Sind Uferwege Badestellen?“, war letztlich die entscheidende Frage. Nachdem Richter Groscurth anfangs hervorhob, man habe es mit einer „Gemengelage“ von Gesetzen zu tun und ausführlich durchdeklinieren ließ, was unter „Badestelle“ zu verstehen sei, bezog sich das Gericht letztlich ausschließlich auf das Berliner Hundegesetz. Danach sei eine Badestelle „ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene“, heißt es in der Presseerklärung des Gerichts. Der Uferweg dagegen diene der Fortbewegung; Badende müssten damit rechnen, dort auf Hunde und z.B. auch auf Fahrräder zu treffen. Hingewiesen wurde auf den in Wäldern und Parks generell geltenden Leinenzwang: Hunde dürften daher auf den Uferwegen nur an einer höchstens zwei Meter langen Leine mitgeführt werden. Es sei Sache des Ordnungsamtes, für die Einhaltung des Leinenzwanges zu sorgen. Weiterhin appellierte der Richter an die Hundehalter, ihre Hunde im Sommer auf anderen Wegen spazieren zu führen.
Das Urteil mag verwaltungsjuristisch korrekt sein, allerdings war das Gericht sich diesbezüglich doch nicht ganz so sicher: Die Berufung gegen das Urteil wurde mit der Begründung zugelassen, dass grundsätzlicher zu klären sei, was unter „Badestelle“ zu verstehen ist.
U.E. ist dieses Urteil vor allem eins: Es ist wirklichkeitsfremd. In Berlin leint niemand seinen Hund an und die Ordnungsämter kontrollieren sowieso nicht. Wir werden in kürzester Zeit die alten Verhältnisse wieder haben: Die Seen gehören ausschließlich den Hunden und ihren Haltern und Halterinnen. Jogger/innen, Spaziergänger/innen, Badende – Junge, Alte und nicht zuletzt auch Kinder, die im Sommer 2015 die (fast) hundefreien Seen genossen haben, werden erneut vertrieben. Selbst wenn der Leinenzwang durchgesetzt würde: Wie soll das gehen? Werden auf den Wegen zwei Meter von den Badestellen entfernt Trennlinien aufgemalt und Leute mit Hund dürfen dann nur noch den See abgewandten Streifen begehen? Auf unserem Foto z.B. sitzt das kleine Kind auf der Decke keine zwei Meter vom Weg entfernt. Mit entspannten Familienausflügen an die Seen ist es wieder vorbei. Vorbei sein wird es auch mit der Erholung der Natur. Adieu Herr Fischreiher, adieu kleiner Schwan …
Hintergrund ist die Klage eines Anliegers, Frank Kuehn, der dort regelmäßig seinen Hund ausführte. Im Mai 2015 stellten die Behörden rund um die Seen Schilder und Holzpfähle auf, wonach es sich bei den beiden Seen um Badeseen handele und die Badestellen auch den Uferweg umfassten. In der Berliner Badeseenverordnung sind diese beiden Seen als Badeseen verzeichnet und nach dem Berliner Hundegesetz ist das Mitführen von Hunden an gekennzeichneten Badestellen verboten. Der Senat, vertreten durch das Bezirksamt, argumentierte, mit dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch badende Hunde; der Kläger dagegen meinte, das Verständnis des Landes Berlin gehe zu weit; der Uferweg könne nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei.
Hundehalter und Hundehalterinnen und deren Lobby werden dieses Urteil als Freibrief ansehen, wie bisher schon ihre Hunde allüberall frei laufen zu lassen, in öffentlichen Parks, in Einkaufsstraßen und selbst auf Kinderspielplätzen – allüberall, gleichgültig ob dort Kinder spielen oder sich Alte und Behinderte, die sich nicht wehren können, aufhalten. Bestätigt fühlen wir uns in unserer Forderung, dass die Bezirksämter gesetzlich ermächtigt werden müssen, No-Go-Areas für Hunde auszusprechen. Wir denken dabei insbesondere an Areale, wo sich viele Menschen aufhalten, Kinder spielen oder Ruhe und Schutz vor Hundegebell erwünscht ist. Angesichts des rasanten Bevölkerungswachstums in Berlin sollte auch verstärkt darüber nachgedacht werden, die Möglichkeit der Mitnahme von Hunden in öffentliche Grünanlagen zu beschränken, anstatt sie – wie manche fordern – in Hundeauslaufgebiete verwandeln zu wollen.
Erholungsräume für Menschen! Schutzräume für Wildtiere und Pflanzen! No-Go-Areas für Hunde!
16.12.2015
Ergänzende Stellungnahmen:
Hundemitnahme an den Seen: Neues Verwaltungsgerichtsurteil vom 7. Dezember 2017 (3.2.2017)
Über die Notwendigkeit des Hunde-Schwemmens … (7.5.2016)
Neue Klage beim Verwaltungsgericht: Das versteht kein Hund mehr! (28.4.2016)
Bitte das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke beibehalten! (9.1.2016)